Neuer Maßnahmenkatalog zum Coronaschutz

Die ab dem 04.03.2022 gültige Coronaschutz-Verordnung des Landes NRW sieht u.a. weitere Lockerungen für den Sport- und Vereinsbetrieb vor.

Grundsätzlich wird der Zugang zu Sportangeboten jeder Art und der Zutritt zum Sportgelände auf den Personenkreis „3G“ ausgeweitet.

Details entnehmt bitte unserem aktuellen Maßnahmenkatalog.